Der Niederösterreichische Landtag
Der NÖ Landtag ist die parlamentarische Vertretung aller
Landesbürger/innen und die gesetzgebende Körperschaft des Landes
Niederösterreich. Der Vorsitzende ist der Präsident des NÖ
Landtages.
Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind die Beratung und
die Beschlussfassung der Landesgesetze sowie die Kontrolle
der Landesregierung.
Der Landtag wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt, d.h. so lange dauert eine Gesetzgebungsperiode.
Der Ablauf einer Landtagswahl ist durch die NÖ
Landtagswahlordnung 1992 geregelt.
Der Landtag besteht aus 56 Abgeordneten.
Die Abgeordneten werden in 21 Wahlkreisen gewählt. Die Wahlkreise entsprechen den Bezirken, die Statutarstädte Krems, St. Pölten, Waidhofen/Ybbs, Wr. Neustadt gehören zu dem gleichnamigen bzw. sie umgebenden Bezirk.
Die Zahl der Abgeordneten pro Wahlkreis richtet sich nach der
Bevölkerungsanzahl.
Kandidaten werden durch die Parteien nominiert. Für die Kandidatur
einer Partei in einem Bezirk werden mindestens 50
Zustimmungserklärungen benötigt. Die Kandidaten müssen das 18.
Lebensjahr spätestens am Tag der Wahl vollendet haben,
wahlberechtigt sind heuer erstmals auch Niederösterreicher/innen ab
16 Jahren.