Wählen ab 16
Bei der NÖ Landtagswahl am 9. März 2008 sind folgende Personen wahlberechtigt:
- Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl
- Ordentlicher Wohnsitz in Niederösterreich
- Kein Wahlausschließungsgrund (z.B. Entmündigung)
- Aufnahme in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde