Wählen ab 16

Bei der NÖ Landtagswahl am 9. März 2008 sind folgende Personen wahlberechtigt:

  • Vollendung des 16. Lebensjahres spätestens am Tag der Wahl
  • Ordentlicher Wohnsitz in Niederösterreich
  • Kein Wahlausschließungsgrund (z.B. Entmündigung)
  • Aufnahme in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde